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Joy-Dog Hundezentrum AGBs

(Terms and Conditions)

 

 

Wichtige allgemeine Bestimmungen (Hundeschule):

1. Das Joy-Dog Hundezentrum lehnt jegliche Haftung für entstandene Schäden (Unfälle aller Art, durch den Hund verursachte Unfälle, Lärmbelästigungen durch das Tier, Weglaufen/Wegrennen oder Unfälle die dem Hund oder seinem Besitzer zustossen) ab. Der Hundehalter ist zu jederzeit für seinen Hund(e), sich selbst und mitgebrachte Begleitpersonen zu 100% verantwortlich.
2. Das Benutzen unseres Areals und Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Für Diebstähle und Verlust von Gegenständen auf dem gesamten Areal können wir nicht haftbar gemacht werden.
4. Der Hundehalter ist zu 100% verantwortlich, dass sein Hund(e) ausreichend geimpft und entwurmt ist.
5. Läufige Hündinnen oder unkastrierte Rüden dürfen nur mit dem Einverständnis der Kursleitung an den Kursen teilnehmen.
6. Das Joy-Dog Hundezentrum hat das Recht an den Intensivnachmittagen, Fotos und Videos von Kursteilnehmer und den Hunden zu machen und im Internet zu veröffentlichen (joydog.ch und unsere sozialen Medien). Der Kursteilnehmer muss uns schriftlich mitteilen, wenn keine Fotos und Videos von dem Kursteilnehmer und/oder dem Hund gemacht und veröffentlicht werden dürfen. 
7. Offene Zahlung für Trainings müssen vor oder direkt anschliessend nach dem Training mit Bar, Karte, via Bankverbindung oder Twint bezahlt werden.
8. Trainings können bis zu 48
 Stunden im voraus storniert werden, danach werden die Kosten des Trainings zu 100% verrechnet.

9. Gruppentrainings-Anfragen werden nur bestätigt, wenn ein Hundeschule Abo vom jeweiligen Hundeschüler vorhanden ist. 

10. Trainings-Abos sind 1 Jahr gültig und werden nicht zurückerstattet. 

 


Wichtige allgemeine Bestimmungen (Hundebetreuung):

Der Hunde-Halter ist damit einverstanden, dass bei Joy-Dog die Spaziergänge im Rudel mit und ohne Leine durchgeführt werden. Der Hunde-Halter versichert, dass sein Hund ohne Leine jederzeit gut zurückgerufen werden kann. Anonsten muss der Hunde-Halter schriftlich erwähnen, dass der Hund nicht ohne Leine spazieren gehen darf. Zudem, ist der Hund sozialverträglich und kann ohne Probleme mit fremden Hunden und Menschen zusammenleben.Der Hunde-Halter verzichtet auf Schadenersatz-Forderungen jeglicher Art.Trotz Sorgfaltspflicht unsererseits kann ein vierbeiniger Feriengast der Hundebetreuung entlaufen oder Schäden an Drittpersonen verursachen,wobei wir jegliche Haftung ablehnen. Kontrollieren Sie, dass in Ihrer Privathaft-Pflichtversicherung «Deckung Hund» eingeschlossen ist.Auch fachmännische Betreuung in der Hundebetreuung schliesst Verletzungen und Unfälle nicht aus. Allfällige dadurch entstandene Unkosten werden vom Hundehalter übernommen!Einrichtungs -Gegenstände und Mobiliar welches beschädigt wird ,muss vom Hunde-Halter ersetzt (bezahlt) werden.


1. Verpflichtungen von JOY-DOG:
1.1. Die Hundepension JOY-DOG verpflichtet sich, dem Hund während der vereinbarten Aufnahme- bzw. Pensionsdauer täglich ausreichenden Freilauf zu gewähren. ca. 6 std.
Wir beschäftigen Ihren Hund Artgerecht und fördern seien natürlichen Veranlagungen.
1.2. JOY-DOG verpflichtet sich, den Hundebesitzer unverzüglich zu benachrichtigen, sofern bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Mass übersteigen.
1.3. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind ausdrücklich festzuhalten.

2. Verpflichtungen des Hundebesitzers:
2.1. Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles seines Hundes erfolgen sollen. Der Hundebesitzer übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
2.2. Der Hundebesitzer sichert zu, dass der Hund die( Grund-Immunisierung- Impfungen )besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, berechtigt es die Hundepension JOY-DOG zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Nachholung der Impfungen auf Kosten des Hundebesitzers. Folgeschäden aufgrund nicht durchgeführter, aber vertraglich zugesagter Impfungen gehen zu Lasten des Hundebesitzers. Der Impfausweis/Heimtierausweis ist bei der Abgabe des Hundes ebenfalls abzugeben.
2.3. Bricht der Hundebesitzer während der Pensionszeit den Vertrag ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
2.4. Die Hunde sind umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundebesitzer abzuholen, soweit keine Vereinbarung über die Verlängerung getroffen wurde. Im Falle Nichteinhaltung wird dem Hundebesitzer schriftlich eine Nachfrist von 7 Tagen gesetzt, binnen deren der Hund abzuholen ist. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, ist die Hundepension JOY-DOG berechtigt, den Hund einem Tierheim der eigenen Wahl zur Aufnahme zuzuleiten. Alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Hundebesitzer.

2.5. Dem Hundebesitzer ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Für danach auftretende Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) wird keine Haftung übernommen; die damit im Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Wird eine Hündin trotzdem bei uns läufig, muss sie sofort abgeholt werden. Ansonsten erheben wir einen Zuschlag von CHF 80.00/Tag.

2.6. Sollte der Verdacht auf eine Erkrankung bestehen, ist der Hundebesitzer verpflichtet, darauf ausdrücklich hinzuweisen.

 

3. Bestimmungen bei Stornierung eines bestätigten Betreuungsaufenthalts:
Für den Fall einer Stornierung einer bestätigten Buchung, einer Stornierung eines Tagesbetreuungs-Aufenthalts oder einer Änderung der Buchung vor dem Beginn des Betreuungsaufenthalts sind folgende Zahlungen zu leisten, resp. können verrechnet werden:
3.1. Tagesbetreuung: Die Buchung muss bis mindestens 7 Tage vor Beginn des Aufenthaltes storniert werden, ansonsten wird der Tag  zu 100% verrechnet.
3.2. Ferienbetreuung (länger als 1 Tag): Die Buchung muss bis:
- Mindestens 14
 Tage im Voraus storniert werden (Betreuungsaufenthalt bis 7 Tage)
- Mindestens 21 Tage im Voraus storniert werden (Betreuungsaufenthalt bis 14 Tage)

- Mindestens 30 Tage im Voraus storniert werden (Betreuungsaufenthalt ab 14 Tage)

3.3. Bei nicht fristgerechter Stornierung wird der Betreuungsaufenthalts-Betrag zu 100% verrechnet, da der Platz kurzfristig nicht mehr neu belegt werden kann. Die Stornierung wird nur in schriftlicher Form angenommen.

 

4. Diverses:

4.1. Es gilt die aktuelle Preisliste.
4.2. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4.3. Als Gerichtsstand wird Kaltbrunn vereinbart.
4.4. Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial: Wir machen Bilder- und Filmaufnahmen von allen Hunden die bei uns betreut werden, diese Aufnahmen werden auf unseren Sozialen-Medien veröffentlicht. Mit dem Zustimmen unserer AGBs erlauben Sie uns Bilder und Videos von Ihrem Hund zu machen und diese zu veröffentlichen. 

5. Angebot & Vertragsschluss (Onlineshop):
5.1. Die Darstellung auf der Website von Joy-Dog.ch stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote dar; sondern es handelt sich um einen freibleibenden und unverbindlichen Online-Katalog. Erst mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Dieses wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch Joy-Dog.ch (bei Zahlungsaufforderung oder Lieferung ) für Joy-Dog.ch zu einem verbindlichen Vertrag.
5.2. Eine vom Kunden ausgelöste Bestellung gilt somit als eine für ihn verbindliche Offerte. Die automatische Bestellbestätigung (per Mail) nach dem auslösen der Bestellung ist noch keine Vertragsannahme.
5.3. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
5.4. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
5.5. Ein Beschaffungsrisiko wird von Joy-Dog.ch nicht übernommen, auch nicht bei einem Kaufvertrag über eine Gattungsware. Joy-Dog.ch ist nur zur Lieferung aus dem Warenvorrat verpflichtet. Ansonsten gilt der Vertrag als ex tunc dahingefallen.

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